Informationen für gesetzlich Versicherte
1. 
 Verordnung
                Die Hausärztin / der Hausarzt oder die Fachärztin / der Facharzt verordnet Ergotherapie und stellt das erforderliche Rezept aus.
2. 
 Termine
                Telefonisch oder per E-Mail wird ein Termin vereinbart.
3. 
 Aufnahmegespräch
                Im Aufnahmegespräch geht es um die Krankengeschichte, Ihre Erwartungen und Ziele.
Bitte zum Aufnahmegespräch mitbringen:
Heilmittelverordnung für Ergotherapie (Rezept)
Berichte und Befunde.
ggf. Bescheinigung über Zuzahlungsbefreiung
4. 
 Befunderhebung
                Im Rahmen der Befunderhebung werden Test- und Beobachtungsverfahren eingesetzt, um so einen für Sie zielführenden Therapieansatz vorschlagen zu können.
5. 
 Behandlung
                Gemeinsam mit Ihnen werden geeignete Behandlungsverfahren ausgewählt, durchgeführt und auf ihre Wirksamkeit hin überprüft.
6. 
 Gespräch zu den Resultaten der Behandlung
                Ein regelmäßiger Austausch mit Ihnen und Ihren Angehörigen ist uns wichtig, um gemeinsam den Verlauf der Therapie zu beurteilen und um festzustellen, ob Ihrerseits weiterer Therapiebedarf besteht.