Informationen für gesetzlich Versicherte

1.
Verordnung

Die Hausärztin / der Hausarzt oder die Fachärztin / der Facharzt verordnet Ergotherapie und stellt das erforderliche Rezept aus.

2.
Termine

Telefonisch oder per E-Mail wird ein Termin vereinbart.

3.
Aufnahmegespräch

Im Aufnahmegespräch geht es um die Krankengeschichte, Ihre Erwartungen und Ziele.

Bitte zum Aufnahmegespräch mitbringen:

Heilmittelverordnung für Ergotherapie (Rezept)

Berichte und Befunde.

ggf. Bescheinigung über Zuzahlungsbefreiung

4.
Befunderhebung

Im Rahmen der Befunderhebung werden Test- und Beobachtungsverfahren eingesetzt, um so einen für Sie zielführenden Therapieansatz vorschlagen zu können.

5.
Behandlung

Gemeinsam mit Ihnen werden geeignete Behandlungsverfahren ausgewählt, durchgeführt und auf ihre Wirksamkeit hin überprüft.

6.
Gespräch zu den Resultaten der Behandlung

Ein regelmäßiger Austausch mit Ihnen und Ihren Angehörigen ist uns wichtig, um gemeinsam den Verlauf der Therapie zu beurteilen und um festzustellen, ob Ihrerseits weiterer Therapiebedarf besteht.